General Terms and Conditions

"Vertragsbedingungen:

Zwischen der AVIOLANO Investment und Beteiligungs-GmbH, Müllerstr. 27, 80469 München (nachstehend THE BYRO) und dem Member wird folgende Vereinbarung geschlossen:

I. Membership

  1. Das Member ist berechtigt, die nachfolgend aufgeführten Leistungen während der Vertragslaufzeit im Rahmen einer Membership in Anspruch zu nehmen: a) Nutzung der zugewiesenen Büroräumlichkeit/en im vereinbarten Umfang, b) Nutzung von Arbeitsplätzen im vereinbarten Umfang. c) Nutzung der Gemeinschaftsflächen (insbesondere Lounge, Café), soweit THE BYRO diese Flächen nicht einem anderen Member zur ausschließlichen Nutzung zugeteilt hat und/oder THE BYRO diese Flächen selbst nutzt, d) Nutzung der Inneneinrichtung sowie der Möbel, e) Nutzung der technischen Druckeinrichtungen im vereinbarten Umfang, f) Zugriff auf LAN bzw. WLAN (je nach Verfügbarkeit), g) Nutzung der Konferenzräume im vereinbarten Umfang.

  2. Weitere Leistungen Soweit das Member Leistungen in Anspruch nehmen möchte, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, ist dies entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung und vorbehaltlich der Verfügbarkeit möglich.

  3. Unverbrauchte Kontingente Soweit vereinbarte Leistungskontingente nicht im laufenden Monat verbraucht werden, ist deren Übertragung auf den Folgemonat unzulässig. Unverbrauchte Leistungskontingente verfallen am Ende des Monats.

  4. Leistungsumfang THE BYRO behält sich vor, das Leistungspaket im alleinigen Ermessen jederzeit ändern zu können, Serviceleistungen zu ergänzen und/oder zu streichen.

II. Pflichten des Members Das Member ist dazu verpflichtet, die Hausordnung in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Eine Untervermietung durch das Member ist nicht zulässig. Die Weitergabe und/oder das Kopieren von Schlüsseln, Schlüsselkarten, Passwörtern oder sonstigen Mitteln für den Zugang zu den Räumlichkeiten von THE BYRO ist untersagt. Das Member ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung an Dritte abzutreten oder einem Dritten die Nutzung des Büros oder einer Dienstleistung zu gestatten, wenn und soweit THE BYRO dem nicht vorher schriftlich zugestimmt hat. Das Member ist verpflichtet, bei Nutzung des Internet-Netzwerkes das geltende Recht einzuhalten. Insbesondere ist das Member hierbei verpflichtet:

  • keine sittenwidrigen und/oder rechtswidrigen Inhalte abzurufen und/oder zu verbreiten,
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich herunterzuladen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zugänglich zu machen,
  • keine belästigenden, verleumderischen und/oder bedrohenden Inhalte zu versenden und/oder zu verbreiten,
  • keine Massennachrichten (Spam) und/oder andere Formen unzulässiger Werbung zu verbreiten.

III. Nutzung von THE BYRO als Geschäftsadresse Das Member ist berechtigt, die Adresse von THE BYRO als Geschäftsadresse zu nutzen. Die Nutzung der Adresse von THE BYRO als Firmensitz sowie insbesondere die Eintragung der Adresse in öffentliche Verzeichnisse und/oder Register (z.B. Handelsregister) ist nach Vereinbarung zulässig. Im Falle der Nutzung der Adresse von THE BYRO als Firmensitz verpflichtet sich das Member, nach Beendigung der Membership unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf von 4 Wochen, seinen neuen Firmensitz dem zuständigen Registergericht mitzuteilen und eine entsprechende Satzungsänderung vorzunehmen. Ändert sich durch die neue Adresse die Zuständigkeit des Finanzamts des Members, ist das Mitglied verpflichtet diese Änderung dem bislang zuständigen sowie dem zuständigen Finanzamt unverzüglich mitzuteilen. Dem Member ist bewusst, dass die Unterlassung der unverzüglichen Anzeige seines Firmensitzwechsels beim Registergericht zu einer Androhung von Zwangsgeld führen kann. Die Verpflichtung zur Anzeige der genannten Änderung besteht unabhängig davon, ob die jeweilige Gesellschaft noch geschäftliche Tätigkeit entfaltet und/oder ob zwischenzeitlich eine Liquidation eingeleitet worden ist. Hinsichtlich der Entgegennahme von Post übernimmt THE BYRO keine Haftung. IV. Gäste Gäste sind rechtzeitig beim Empfang von THE BYRO anzumelden. Diese können sich – soweit verfügbar – in den zugewiesenen Büroräumlichkeiten sowie innerhalb der Gemeinschaftsflächen aufhalten. Das Member hat die Gäste zu begleiten. Die Nutzung von Arbeitsplätzen ist nur innerhalb des mit dem Member vereinbarten Rahmens zulässig. Soweit sich die Gäste länger als eine Stunde in den Büroräumlichkeiten aufhalten, verpflichtet sich das Member, einen Konferenzraum zu buchen. Hinsichtlich Störungen, die von den Gästen ausgehen, wird auf die Hausordnung verwiesen. Das Member haftet für alle von seinen Gästen verursachte Schäden. V. Haustiere Haustiere sind nur nach Absprache zulässig. Diese sind jederzeit zu begleiten. Das Member trägt verschuldensunabhängig die Verantwortung für sämtliche durch das Haustier verursachte Schäden. VI. Zugang Die Nutzung der zugewiesenen Büroräumlichkeit/en steht den Membern grundsätzlich und vorbehaltlich Änderungen an sieben Tagen, 24 Stunden pro Tag zur Verfügung. Member ohne zugewiesene Büroräumlichkeiten haben Zugang zu THE BYRO innerhalb der Geschäftszeiten. Die Geschäftszeiten von THE BYRO ergeben sich aus der Hausordnung. VII. Nutzungsberechtige Das Member ist verpflichtet, die Nutzungsberechtigen bei Beginn der Membership namentlich anzugeben. Grundsätzlich ist die Zahl der Nutzungsberechtigten auf die Anzahl der in THE BYRO verfügbaren Arbeitsplätze begrenzt. Das Member haftet für alle von den unter seiner Membership aufgeführten Nutzungsberechtigten verursachten Schäden. VIII. Nutzung der Gemeinschaftsflächen durch THE BYRO THE BYRO ist berechtigt, im Bereich der Gemeinschaftsflächen Veranstaltungen jeglicher Art und/oder Dreharbeiten bzw. Fotoshootings während und/oder außerhalb der Geschäftszeiten durchzuführen. THE BYRO wird dies mit einem angemessenen Vorlauf ankündigen. Dem Member steht in diesem Zusammenhang kein Anspruch gegen THE BYRO zu, wenn und soweit die Leistungen aus dieser Vereinbarung hierdurch eingeschränkt werden. IX. Haftungsausschluss, Freistellung Dem Member ist bekannt, dass bestimmte Infrastrukturleistungen durch Dritte erbracht werden (z. B. Telefon, Internet, Strom, und dergleichen). THE BYRO haftet nicht für Fehlfunktionen, Unterbrechungen und/oder den Ausfall der Infrastruktur, welche durch Dritte verursacht wurden. THE BYRO haftet gegenüber dem Member für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht. In den unter Abs. 2 genannten Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. In den unter Abs. 3 genannten Fällen verjähren Schadensersatzansprüche des Members nach zwei (2) Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Anspruch entstanden ist und das Member Kenntnis davon erlangte. Ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Members verjähren Schadensersatzansprüche jedoch spätestens drei (3) Jahre nach dem schädigenden Ereignis. Mit Ausnahme der Haftung für Arglist und wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unabhängig von deren Rechtsgrund für alle Schadensersatzansprüche. Eine Haftung für persönliche Gegenstände des Members, welche in dem jeweiligen Standort von THE BYRO zurückgelassen werden, wird ausgeschlossen. Das Member kann uneingeschränkt für Reparaturkosten für jedwede Schäden an den Standorten von THE BYRO und darin enthaltenen Gegenständen haftbar gemacht werden, die das Member oder dessen Nutzungsberechtigte oder Dritte verursachen. THE BYRO übernimmt keinerlei Verantwortung für andere Member. Das Member stellt THE BYRO von sämtlichen Forderungen und Kosten einschließlich angemessener Anwaltskosten frei, die aus einer Nichteinhaltung dieser Vereinbarung durch das Member, dessen Nutzungsberechtigte und/oder Gäste entstehen. X. Eigen-PR / Bewerbung THE BYRO ist berechtigt, für Eigenwerbung und Eigen-PR – insbesondere auf deren Webseite, bei Kundenpräsentationen und zur Selbstdarstellung – Name, Marke und Logo des Members zu nennen und wiederzugeben. Letzteres gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages. XI. Aufnahme-, Bearbeitungsgebühr und Security Deposit Mit Vertragsschluss ist das Member verpflichtet, die vereinbarte Aufnahme-/Bearbeitungsgebühr zu leisten. Eine Rückzahlung der Aufnahme-/Bearbeitungsgebühr ist ausgeschlossen. Weiterhin hat das Member das vereinbarte Security Deposit zu leisten. Ist keine Vereinbarung getroffen, beträgt das Security Deposit die Summe aus zwei monatlichen Membershipbeiträgen. Das Security Deposit dient THE BYRO zur Absicherung von Zahlungsansprüchen aus diesem Vertrag. Etwaige Erträge aus dem Security Deposit stehen ausschließlich THE BYRO zu und können von dem Member auch nach Ende der Vertragslaufzeit nicht herausverlangt werden. THE BYRO erstattet das Security Deposit spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Vertragslaufzeit an das Member, wenn und soweit THE BYRO keine offenen Zahlungsansprüche gegen das Member hat. XII. Membershipbeitrag Der Membershipbeitrag wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, am Ersten (1.) eines jeden Monats abgebucht. Kosten für zusätzliche Leistungen werden regelmäßig innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Zeitpunkt abgebucht, an dem die Leistung in Anspruch genommen wurde. Sollte die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit erfolgen, fallen Säumniszuschläge an, die sich aus der jeweils gültigen Gebührenordnung ergeben. THE BYRO ist berechtigt, die Membership unmittelbar auszusetzen oder zu beenden, wenn das angegebene Zahlungsmittel – unabhängig davon, aus welchem Grund – nicht belastet werden kann. Eingehende Zahlungen werden zunächst für die Begleichung offener Beträge verwendet, wobei am längsten fällige Beträge vorrangig eingezogen werden.

XIII. Leistungen Der Membershipbeitrag beinhaltet die Vergütung für die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen gemäß Ziff. I., die Betreuung des Empfangs durch THE BYRO sowie die Kosten für die Nutzung der Infrastruktur und ist grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Das Angebot des Cafés ist grundsätzlich kostenpflichtig. Etwaige von der Membership umfasste Leistungen sind in der Hausordnung geregelt. XIV. Einzugsermächtigung Das Member verpflichtet sich gegenüber THE BYRO zur Erteilung einer Einzugsermächtigung. XV. Zahlungsmittel Als Zahlungsmittel stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Kreditkarte
  • EC-Karte
  • Paypal
  • Lastschrift.

XVI. Hausordnung Das Member verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweiligen am Standort von THE BYRO geltenden Hausordnung. Diese ist Bestandteil dieses Vertrags. Das Hausrecht steht THE BYRO zu. XVII. Vertragslaufzeit, Kündigung Sofern nicht anders vereinbart, gelten die nachfolgenden Vertragslaufzeiten: „Hot Seat“ Die Mindestvertragslaufzeit beträgt einen (1) Monat.

„Fester Arbeitsplatz“ Die Mindestvertragslaufzeit beträgt (6) Monate.

„Exklusives Büro“ Die Mindestvertragslaufzeit beträgt (6) Monate.

Unabhängig von der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich die vereinbarte Vertragslaufzeit automatisch jeweils um den Zeitraum der vereinbarten Vertragslaufzeit, wenn das Member den Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt hat.

Vertragsbeginn ist grundsätzlich der erste Werktag nach Beginn der Vertragslaufzeit um 11:00 Uhr. Die Vertragslaufzeit endet am letzten Werktag des letzten Monats der Vertragslaufzeit, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Der jeweilige Arbeitsplatz bzw. das Büro ist bis spätestens 17:00 Uhr des letzten Tages der Vertragslaufzeit zu räumen.

Während der Vertragslaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

Zum Ende der Vertragslaufzeit hat das Member das Büro bzw. seinen Arbeitsplatz zu räumen und in dem Zustand zurückzugeben, in dem das Member diesen erhalten hat. THE BYRO ist bei Verstoß gegen die vorstehende Regelung dazu berechtigt, dem Member die Kosten für die Reinigung und/oder die Herstellung des ursprünglichen Zustandes in Rechnung zu stellen. Schadensersatzansprüche von THE BYRO für Büros bzw. Arbeitsplätze, die anderen Membern nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, bleiben ausdrücklich unberührt.

XVIII. Sicherheitsvorschriften Vor dem Betreten des jeweiligen Standortes von THE BYRO kann das Member dazu aufgefordert werden, ein gültiges offizielles Ausweisdokument mit Foto vorzulegen. XIX. Zutrittsrecht THE BYRO hat das jederzeitige Recht, sämtliche Büroräumlichkeiten, insbesondere aus Sicherheitsgründen, sowie zu Wartungs- und Instandhaltungszwecken zu nutzen. XX. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten (insbesondere des Namens und der Anschrift, E-Mail-Adresse des Members), erfolgt stets im Einklang mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für THE BYRO geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Auf die „Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO“, welche auch unter www.the-byro.com/datenschutz abgerufen werden können, wird hingewiesen.

XXI. Schlussbestimmungen

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet sind. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken, die sich in diesem Vertrag herausstellen könnten.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag (einschließlich dessen Wirksamkeit) stehenden Rechtsstreitigkeiten ist für beide Vertragsteile München. Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(Stand Oktober 2019)

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